Nach der Vorstellung des neuen einheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Mitte April waren viele Fragen offen geblieben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwar die Kernpunkte zum Umgang mit dem Corona-Virus in 10 Punkten zusammengefasst, doch kann diese Zusammenfassung lediglich die Richtung vorgeben und als Orientierung dienen.
Berufsgenossenschaften erstellen branchenspezifische Handlungsanweisungen
Die konkrete Umsetzung im Detail und vor Ort ist und bleibt für viele Arbeitgeber, Betriebsärzte und betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschützer eine Herausforderung. Erste Kritik richtet sich gegen unklar verwendete Begriffe oder das Abweichen von der aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannten Terminologie. Inzwischen waren die Berufsgenossenschaften nicht untätig und haben jeweils eigene Informationsangebote für ihre Mitgliedsbetriebe entwickelt. Die DGUV hat diese branchenspezifischen Konkretisierungen des neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards nun in einem einzigen Dokument gebündelt zusammengefasst. Diese Übersicht enthält auf 88 Seiten viele Dutzend Links zu neuen branchenbezogenen Informationen und speziellen Handlungshilfen für einzelne Branchen, Gewerke, Prozesse und Tätigkeiten.
Von Abfallbehandlung bis Zahnarzt
Das Spektrum der erfassten Berufe ist sehr breit. Es finden sich Hinweise für die Land- und Forstwirtschaft ebenso wie Infos für Fleischereien, Bäckereien, Brauereien usw.
Dauer der Corona-Schutzpflichten für Betriebe bleibt ungewiss
Weiterhin völlig unklar bleibt, wie lange die neuen Arbeitsschutzvorgaben gelten sollen. Es wurden bislang keine Kriterien genannt oder z. B. Grenzwerte zum Infektionsgeschehen bekannt gegeben, anhand derer BMAS und DGUV über eine Lockerung oder Rücknahme der Arbeitsschutzpflichten entscheiden.
Friedhelm Kring